Symbol „Futterbeutel und Futternapf für Hunde“

DER RICHTIGE UMGANG MIT TIERFUTTER

Praktische Informationen über Fertigfutter und seine Inhaltsstoffe 

 

Wichtige Informationen über Tierfutter

Verpackungsangaben von Tierfutter verstehen – AAFCO

Tierfutteretiketten enthalten eine Vielzahl von Angaben, darunter gesetzlich vorgeschriebene Informationen sowie produktspezifische Hinweise, z. B. Aussagen über Produkteigenschaften. Die Association of American Feed Control Officials (AAFCO) hat zwar keine regulatorischen Befugnisse, setzt sich jedoch aus Vertretern von Regierungsbehörden der USA, Kanadas, Costa Ricas und Puerto Ricos zusammen, die für die Regulierung von Haustierfutter und anderen Tierfuttermitteln zuständig sind. Mit ihren Modellverordnungen für Tierfutter, die viele Staaten in ihre eigenen Vorschriften aufgenommen haben, bietet die AAFCO den Behörden eine Orientierungshilfe. Gemäß den AAFCO-Modellverordnungen für Tierfutter sollten die Etiketten von Haustierfutter die nachstehenden Informationen enthalten.

Hinweis: Der Stelle, an der das Etikett auf der Verpackung angebracht ist, kann variieren. 

Weitere Informationen zur Terminologie: 

  • In der Produktbeschreibung kann der Name einer Zutat oder einer Geschmacksrichtung nach den folgenden von der AAFCO definierten Kriterien angegeben sein:
    • „100 %“, z. B. „100 % Rindfleisch“, bedeutet, dass das Produkt aus 100 % der genannten Zutat besteht (ohne Wasser oder Spuren von Konservierungsstoffen oder anderen Zutaten). Diese Angabe trifft in der Regel auf Leckerlis oder „Toppings“ zu, da sie keine vollwertige und ausgewogene Ernährung bieten. 
    • „95 %“, z. B. „95 % Rindfleisch-Hundefutter“ oder „95 % Lachs- und Hühnerfleisch-Katzenfutter“, bedeutet, dass das Futter zu 95 % seines Gewichts (ohne Wasser und zu 70 % mit Wasser) aus der genannten Zutat oder Zutatenkombination besteht. Wenn der Name  mehrere Zutaten enthält, muss jeder Inhaltsstoff mindestens 3 % ausmachen, und die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge aufzuführen. Diese Produkte können eine vollwertige und ausgewogene Ernährung bieten. 
    • „Abendessen“, „Platte“, „Hauptgericht“, „Rezept“, z. B. „Hühnchen-Reis-Rezept“, weisen darauf hin, dass die genannten Zutaten zusammen zu einem Anteil von mindestens 25 % (ohne Wasser und 10 % mit Wasser) vorliegen und dass jede einzelne Zutat mindestens 3 Gew.-% des Futtermittels (ohne Wasser) ausmacht. Es liegt im Ermessen des Herstellers, ob er keine, einige oder alle Zutaten, die diese Anforderungen erfüllen, im Namen aufführt. 
    • „Mit“, z. B. „mit Süßkartoffel“, bedeutet, dass im Futter mindestens 3 Gew.-% der genannten Zutat (ohne Wasser) enthalten sind.
    • „Geschmacksrichtung“, z. B. „Geschmacksrichtung Hühnchen“, bedeutet, dass die genannte Zutat nur in einer solchen Menge vorliegen muss, die notwendig ist, um dem Futter den angegebenen Geschmack zu verleihen.
  • Nährstoffgehalt – zusätzliche Nährstoffe können in der Liste der analytischen Bestandteile („Garantierte Analyse“) nach dem Feuchtigkeitsgehalt aufgeführt sein. Wenn in den Angaben auf der Verpackung ein Nährstoff aufgeführt ist, z. B. „DHA für die Entwicklung des Gehirns und des Sehvermögens“, muss dieser Nährstoff mindestens in der garantierten Analyse angegeben sein. Die auf Mindest- oder Höchstwerten beruhenden Angaben in der garantierten Analyse sind andere Angaben als die einer „typischen“ oder „durchschnittlichen“ Nährstoffanalyse, die in der Marken-/Produktliteratur oder auf der Website des Herstellers/der Marke aufgeführt sein kann und auf Durchschnittswerten beruht.  
  • „Roh“ bezieht sich auf die Untersuchung (die Analysemethode), die zur Bestimmung der Nährstoffmenge durchgeführt wurde. Diese Angabe macht keine Aussagen über die Qualität der verwendeten Zutaten. 
  • Alle Zutaten müssen einzeln mit ihren von der AAFCO festgelegten Namen aufgeführt werden. Wenn für eine bestimmte Zutat kein von der AAFCO festgelegter Name und keine Definition existiert, sollte ihre gebräuchliche Bezeichnung verwendet werden. Markennamen sind nicht zulässig. Für Fleisch oder Fleischnebenerzeugnisse, die nicht von Rindern, Schweinen, Schafen oder Ziegen stammen, muss die jeweilige Tierart angegeben werden. Der Hersteller kann Angaben zu den Zutaten Rind, Schwein, Schaf oder Ziege machen, ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Angaben zur Qualität der Zutaten sind nicht zulässig. Schriftart, -größe und -farbe sollten für alle Zutaten einheitlich sein, damit keine einzelne Zutaten besonders hervorgehoben wird. 
  • Die Fütterungshinweise dienen zur Orientierung. Jedes Haustier ist anders, und viele Faktoren wie Aktivitätsniveau, Alter, Rasse, Umgebung und genetische Veranlagung können den Kalorienbedarf eines Haustieres beeinflussen. Das Tier sollte regelmäßig überwacht und die Futtermenge so angepasst werden, dass es einen idealen Körperzustand behält. 
  • „Vollwertig und ausgewogen“ bedeutet, dass das Lebensmittel alle benötigten Nährstoffe in der richtigen Menge und zu den richtigen Anteilen enthält. Zur Erstellung der „Erklärung über die Angemessenheit des Nährstoffgehalts“ stehen drei Formate zur Verfügung, in denen jeweils der Name des Produkts und die Lebensphase des Tieres (Wachstum [Welpen oder  Katzenjunge]/Fortpflanzung, Erhaltung oder alle Lebensstadien), für die das Futter eine vollwertige und ausgewogene Ernährung bietet, angegeben sind: 
    • „Rezepturkonform“ bestätigt, dass eine Analyse ergeben hat, dass das Futter dem Standardnährwertprofil entspricht. 
    • Die Information „Tierfütterungstest“ weist darauf hin, dass das Futter gemäß den AAFCO-Fütterungsprotokollen an Hunde oder Katzen verfüttert wurde.  
    • Die Angabe „Familienprodukt“ kann für ein Futter verwendet werden, das zur gleichen „Familie“ gehört wie ein anderes Produkt, das im Rahmen eines Fütterungstests für konform erklärt wurde. Dann darf die Zusammensetzung des Futters zwar leicht abweichen, doch es dürfen keine Unterschiede in Bezug auf den Nährwert vorliegen.  
  • Bei Futter, das die Klassifikation „für die Fütterung zwischendurch oder für die ergänzende Fütterung" erhalten hat, handelt es sich in der Regel um Brühen oder „Toppings“, doch die Klassifizierung kann sich auch auf einige Nassfutter beziehen. Diese Futter bieten keine vollständige und ausgewogene Ernährung und sind als Ergänzung einer vollwertigen und ausgewogenen Ernährung gedacht. Einige vom Tierarzt verordnete therapeutische Diäten sind als „für eine Fütterung zwischendurch“ oder „für eine ergänzende Fütterung“ gekennzeichnet, da sie in Bezug auf bestimmte Nährstoffe eingeschränkt sind, um bei den Krankheit(en) zu helfen, für die sie gekennzeichnet sind, und bieten keine vollständige und ausgewogene Ernährung für normale, gesunde Tiere. Diese dürfen nur auf Anweisung eines Tierarztes gefüttert werden.

Zum Teilen mit dem Tierhalter:

Fütterungsanweisungen auf Tierfutteretiketten

Fütterungsanweisungen sollen Tierhaltern dabei helfen, die richtige Futtermenge für ihr Tier zu bestimmen, um einen optimalen Gesundheitszustand sicherzustellen. Jedoch sind sich nicht alle Tierhalter sicher, wie sie diese richtig anwenden sollen.

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